Logo Petra Nordhoff Rechsanwältin für Insolvenz und Sanierungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete

Meist sind es sinkende Umsätze und weniger liquide Mittel und das Gefühl, irgendetwas stimmt nicht..

Das gilt für die Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die kleine AG wie auch Personengesellschaften (GmbH & Co KG)

Dann ist es an der Zeit, einen objektiven Dritten mit ins Boot zu nehmen:

Mein Angebot hier:

  • Bestandsaufnahme und gemeinsame Analyse der Gründe für die Krise
  • Gespräche mit den Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden
  • Interimsmanagement
  • gemeinsame Erarbeitung von Umstrukturierungen
  • Teilstillungen und die rechtliche Bedeutung
  • Gespräche mit den Banken zur Restrukturierung und Sanierung
  • Verhandlung von Stillhalteabkommen
  • Distressed M&A (Verkauf von Unternehmen in der Krise
  • ESUG Unterstützung

Manchmal stellt sich heraus, dass der Insolvenzantrag die wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist. Dann kann ich Ihnen helfen bei:

  • Liquidation der Unternehmens und die damit verbundenen Verträge mit den Gläubigern zur Vermeidung einer Insolvenz
  • Prüfung eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
  • Aufklärung und Vorbereitung des Insolvenzantrages in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
  • Insolvenzantragstellung und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Geschäftsführer - Gesellschafterhaftung vermeiden

Fremdantrag

Bei einem Fremdantrag stellen Gläubiger den Antrag, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Da diese Gläubiger sogenannte "Zwangsgläubiger " sind, weil diese Institutionen sich ihre Kunden nicht aussuchen können, passiert das oft, um vielleicht auf diesem Wege das Geld zu bekommen, sogenannte Druckanträge. Vor 2014 war es so, dass bei einer Zahlung dann der Antrag zurück gezogen wurde. Jetzt ist die Lage komplizierter : wenn das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger ihr Geld bekommen haben, ist der Antrag dennoch nicht unzulässig. Das Gericht entscheidet dann, ob der Gläubiger trotz Zahlung noch ein berechtigtes Interesse hat. Wenn der Betrieb noch werbend tätig ist (Sie sind noch am Markt) bejaht die Gesetzgebung das. Die Anträge führen dann trotz Zahlung oftmals zur Bestellung eines Gutachters. Eine heikle Situation, in der jeder Tag zählt. Rufen Sie schnell an !!!!